Bei dem Joshi Kosei - Buisness handelt es sich um ein in Japan weitverbreitetes, teils illegales Geschäftskonzept der Prostituition.
Joshi Kosei ist die japanische Bezeichnung für Schulmädchen. In dem sogenannten JK-Buisness arbeiten hauptsächlich minderjährige Mädchen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. In den Großstädten Japans gibt es allerhand Läden, welche den „Schulmädchen-Service“ anbieten. Laut einer Studie der nationalen Polizeiagentur Japans von 2017 befanden sich Ende Juni des gleichen Jahres 114 solcher Geschäfte in betrieb, 78 in Tokio und 28 in Osaka. Die beiden Städte machen zusammen 93 % des gesamten JK-Buisness landesweit aus. Hier möchte man anmerken, dass die Zahlen seit dem vorhergehenden Jahr stark gesunken sind. 2016 gab es allein in Tokio 190 von diesen Läden.
Die jungen Mädchen können für eine gewisse Zeit von den Kunden, welche überwiegend ältere Männer sind, „gemietet“ werden. Eine
halbe Stunde gemeinsam Zeit verbringen kostet meist um die 5.000 Yen, das sind umgerechnet ca. 37 €.
Der Großteil der Unternehmen stellt die Schulmädchen für Massagen oder ähnliches ein, doch meist kann man für weitere Dienste bezahlen, welche nicht im offiziellen
Angebot enthalten sind. Dazu zählen Dinge, wie Körperkontakt, sexuelle Posen oder „Spaziergänge“ mit den Mädchen (damit sind allerdings Rendezvous gemeint). Für weitere romantische Interaktionen,
wie Umarmungen, den Kopf auf den Schoß legen und ähnliches, entstehen Extrakosten. Für das Küssen bezahlt man beispielsweise im Durchschnitt 22 €. Dessen ungeachtet geht es nicht selten auch
unter die Gürtellinie. Ein Blowjob kostet umgerechnet um die 75 €.
Die Preise können je nach Shop variieren.
Da manchen Kunden selbst das noch nicht reicht, kommt es in diesem Geschäft nicht selten zu Vergewaltigungen. Die jungen Mädchen erhalten etwas weniger als Hälfte
des erarbeiteten Geldes, das restliche behält der Laden, kommt es allerdings zu einer Vergewaltigung, so stehen den Mädchen 100 % der Einnahmen zu.
Die japanische Legislation macht die Existenz dieser Läden erst möglich.
Prostitution ist in Japan verboten, unter der Voraussetzung, dass es sich um einen sexuellen Akt mit Vaginalverkehr handelt. In Japan sind strafrechtlich alle Personen ab 13 Jahren voll mündig, was ihre sexuellen Entscheidungen betrifft. Diesem Fakt steht jedoch ein Gesetz entgegen, welches
Minderjährige unter 18 Jahren vor „ethnischen Beziehungen“ schützen soll. Auf der anderen Seite haben wir wieder den japanischen Zivil-Code, welcher sich auf zivilen Verträge beziehungsweise
Vereinbarungen bezieht und jeden unter 20 als jugendlich definiert.
Soweit zu dem, was auf dem Papier steht. In der Praxis sieht es so aus, dass sexuelle Handlungen mit Kindern unter 13 Jahren verboten sind, mit Jugendlichen über
14, aber unter 18 gilt es lediglich als Ordnungswidrigkeit.
Die meisten Mädchen steigen in dieses Geschäft ein, um sich etwas dazuzuverdienen, entweder um das verdiente Geld für die neusten Statussymbole auszugeben oder, da sie aus ärmeren Verhältnissen stammen und ihre Familie finanziell unterstützen wollen. Einige andere werden von Freundinnen, welche bereits im JK-Buisness arbeiten, hereingezogen.
Schwer kommen die jungen Mädchen aus dieser Schiene wieder heraus. Folgen des Geschäftes sind unter anderem Depressionen und weitere mentale Probleme.
Quellen...
Infos:
- Koneko, Ausgabe Nr. 84
- www.dw.com
- deutschlandfunkkultur.de
Bilder:
Sowohl das Cover, als auch das im Artikel eingefügte Bild, habe ich von pixabay.com.